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FÜR KOMMUNEN

Solarstrom für Ihre Kommune: Nachhaltig und bürgernah

Gemeinsam für eine nachhaltige Zukunft: Mit EnerGeno können Sie Ihre Dachflächen nutzen und von günstigen Stromkosten profitieren – ohne eigene Investition. Wir übernehmen Planung, Bau und Betrieb und ermöglichen Bürgerbeteiligung zur Förderung der Akzeptanz. Schließen Sie sich den Kommunen an, die bereits erfolgreich mit uns die Energiewende vorantreiben.

SO EINFACH GEHT'S

Partner für den kommunalen Klimaschutz

Wir bieten Ihnen einen umfassenden Service: Nach einer professionellen Beratung und der Prüfung des Potentials Ihrer Liegenschaften, stellen wir unser Konzept Ihrem Gemeinderat vor. Bei einer positiven Entscheidung erstellen wir die vertragliche Grundlage und übernehmen die detaillierte Planung. Anschließend folgen die Montage und Installation der Solaranlagen. Sobald die Anlage Strom liefert, kümmern wir uns um Überwachung, Wartung und alle nötigen Serviceleistungen, um einen zuverlässigen Betrieb sicherzustellen. Bei hohem Strombedarf kann der erzeugte Strom direkt ins Gebäude geliefert werden.


Stadt Heilbronn

Beispiel einer gelungenen Kooperation

2019 und 2020 installierte die EnerGeno auf städtischen Gebäuden in Heilbronn 13 Solaranlagen mit 1.000 kWp – der größte Zubau in der Stadtgeschichte. 2023 und 2024 folgten 900 kWp auf weiteren 8 Objekten. Die Stadt profitiert von günstigem Strom, ohne eigene Mittel zu investieren, und fördert die Bürgerbeteiligung. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit stärkt Heilbronns Vorbildfunktion im Klimaschutz.

Partner der Kommune


Partizipation

Echte Bürgerbeteiligung vor Ort

Unsere Kooperation ermöglicht es auch Ihren Bürger:innen zu investieren, was die Akzeptanz der Energiewende vor Ort erhöht. Als Kommune können Sie ebenfalls Mitglied werden, wie z.B. Bad Wimpfen, Flein oder Untereisesheim, und direkt an der EnerGeno beteiligt sein. Gemeinsam kommunizieren wir die Erfolge und sorgen für eine gute Öffentlichkeitsarbeit. Unsere Anlagen erfüllen zudem die Anforderungen der solaren Baupflicht und des E-Wärme-Gesetzes.